Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
15.07.1999 Schweiz
Frauen
Personen
SGB
WOZ
Verena Mühlberger
Erika Trepp
Arbeitsgesetz
Gleichstellung
Gleichstellungsbüro
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Revidiertes Arbeitsgesetz: Ungenügender Schutz für Frauen. Tag und Macht zur Verfügung. Das revidierte Arbeitsgesetz wurde als ein Schritt In Richtung Gleichstellung verkauft. Die Verordnungen, die zurzeit in der Vernehmlassung sind, lassen jedoch befürchten, dass es eher ein Schritt zurück sein wird. Immer mehr Frauen verrichten Arbeit auf Abruf. Nun soll diese zum amtlich anerkannten Arbeitsverhältnis erhoben werden: Die Verordnungen zum revidierten Arbeitsgesetz, die noch bis Ende September in der Vernehmlassung sind, führen den Begriff „Abruf“ offiziell ein. Damit könnten ArbeitgeberInnen ihre Angestellten bis zu fünfzig Stunden in der Woche auf Pikett halten, ohne diese Zeit voll anzurechnen oder zu bezahlen. Zudem würden sie mit der „Jahresarbeitszeit“ befugt, eine Person anzustellen, ohne feste Arbeits- und Ruhezeiten zu vereinbaren, geschweige denn Kompensationen zu gewähren. Im Gastgewerbe zum Beispiel müssten die ArbeitgeberInnen nur noch vier freie Sonntage im Jahr garantieren: Ob die Angestellten dann noch ein Familienleben haben, interessiert niemanden. (...). Mit Foto. Verena Mühlberger.

WOZ, 15.7.1999.
Frauen > Gleichstellung. 15.7.1999.doc.

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12.11.1998 Schweiz
Personen
WOZ
Verena Mühlberger
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Working poor
Kein Lohn zum Leben. Wer das Glück hat, bei einer Versicherung oder in der Pharmaindustrie angestellt zu sein, verdient durchschnittlich zwölf Prozent mehr als vor zehn Jahren - Tendenz steigend. Wer hingegen in der Kleider- und Textilindustrie oder im Gastgewerbe arbeitet, muss seit 1989 Lohneinbussen von bis zu vier Prozent hinnehmen - Tendenz sinkend. Diese Zahlen stammen aus einer Lohnstudie, welche die UBS letzte Woche publiziert hat. Wirtschaftsvertreterinnen frohlockten: Der Schweizer Arbeitsmarkt sei doch flexibler als bisher angenommen. Was diese Flexibilisierung für die ArbeitnehmerInnen bedeutet, zeigt nun eine Studie der Caritas Schweiz: „Trotz Einkommen kein Auskommen - Working poor in der Schweiz.“* Mit „Working poor“ (erwerbstätige Arme) sind Menschen gemeint, die in einem Haushalt leben, von dem mindestens eine Person vollerwerbstätig ist und dessen Einkommen dennoch nicht über die Armutsgrenze hinausreicht. Schon die Zahlen überraschen: In der Schweiz gibt es laut Caritas 250‘000 Working Poor, Siebzig Prozent der von Armut betroffenen Menschen sind erwerbstätig - ein weitaus grösserer Anteil als in den meisten EU-Ländern. Auch entsprechen diese Menschen nicht den gängigen Klischees: Zwei Drittel von ihnen sind weniger als vierzig Jahre alt. Drei Viertel besitzen einen Schweizer Pass. Betroffen sind vor allem allein lebende Männer sowie Paare mit Kindern. Warum nur gibt es in der Schweiz so viele Working poor? (…).
Verena Mühleberger.
WOZ, 12.11.1998.
Personen > Muehleberger Verena. Workiing poor. WOZ, 1998-11-12.
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